Ergänzung zur Empfehlungen an ausschreibende Stellen

Heinz Mathys  11 July 2018 14:56:17
Dies ist eine Ergänzung zum Blog-Eintrag von Gregor Weisser 22.06.2018184701GWEMPF.htm
Falls es ausschliessende Eignungskriterien (EK) gibt, dann sollte die Ausschreibung in zwei Phasen durchgeführt werden. Erste Phase prüft nur, ob die Firma die Eignungskriterien erfüllt.
Die zweite Phase anschliessend prüft die restlichen Kriterien anhand eines Bewertungsschema.
Vorteile: Die erste Phase kann relativ kurz gehalten werden. Die nach Phase 1 ausgeschlossenen Anbieter haben keinen Aufwand für um eine schöne Lösung zu designen, welche dem Auftraggeber u.U. sogar gefallen würde, die der Auftraggeber aber nicht berücksichtigen darf, da EK nicht erfüllt sind.
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